 © R. Buntin |
Dauerhaft funktionstüchtige und fachgerechte Dränanlagen sind im Bereich des Wohnungsbaus leider selten anzutreffen. Bevor die typischen vorzufindenden Fehler behandelt werden, sind einige Begriffe anzusprechen und zu verdeutlichen. |
1. Zweck der Dränung
Unter dem Begriff „Dränung“ versteht man die Entwässerung des Bodens an Gebäuden mittels Dränanlagen. Die Dränanlage soll verhindern, dass ein hydrostatischer Druck auf Abdichtungen von Kelleraußenwänden, Bodenplatten oder überschütteten Deckenflächen einwirkt, für den die Abdichtungen nicht geeignet bzw. nicht ausgelegt sind. Die Dränung darf nicht dazu führen, dass Feinbestandteile des zu entwässernden Bodens ausgespült werden.
2. Die Bestandteile einer Dränanlage
Eine funktionstüchtige Dränanlage besteht aus Dränschichten, Dränleitungen, Kontroll- und Spüleinrichtungen und einem Übergabeschacht zur Ableitung des Wassers.
Die Dränschicht ist eine wasserdurchlässige Schicht, die anfallendes Wasser drucklos von erdberührten Bauteilen ableitet. Die Dränschicht besteht aus einer wasserdurchlässigen Sickerschicht und einer Ummantelung aus einer wasserdurchlässigen Filterschicht.
Die Sickerschicht soll anfallendes Oberflächenwasser entweder dem versickerungsfähigen Untergrund oder - wenn der versickerungsfähige Untergrund nicht gegeben ist - der Dränleitung zuführen, ohne dass ein Wasserdruck vor Abdichtungen entsteht, die diesem nicht widerstehen können.
Die Filterschicht verhindert das Eindringen von Feinbestandteilen in die Sickerschicht und hat großen Anteil an der Dauerhaftigkeit der Dränanlage.
Kontroll- und Spülschächte sollten bei Richtungswechseln und in sinnvollen Abständen angeordnet werden. Dadurch können Fehler oder Mängel eingegrenzt werden.
Ohne Ableitung des Sickerwassers in den Dränleitungen ist die Dränanlage nicht funktionstüchtig. Das Sickerwasser staut sich dann ungewollt im Bereich der Sickerschicht auf. Die im Gefälle von ca. 0,5 % zu verlegenden Dränleitungen (DN 100 mm) werden in einem Übergabeschacht (DN 1000 mm) zusammengefasst, der dazu dient das ankommende Wasser gezielt abzuführen. Die Wasserableitung kann von dort erfolgen, durch Einleiten
- in eine Vorflut,
- in einen Sickerschacht oder (wenn nicht anders möglich) durch
- Abpumpen.
Bei Gebäuden mit einer Grundfläche von über 200 m² kann eine Flächendränung unterhalb der Bodenplatte erforderlich werden.
Die Eignung der für die Dränanlage verwendeten Bauteile und Baustoffe muss nachgewiesen werden.
Soweit DIN-Normen und Güterichtlinien vorhanden sind, müssen die Baustoffe diesen entsprechen. Weitere Details regelt DIN 4095.
3. Häufige Fehler
3.1 Fehlende Voruntersuchungen
Der Planer hat sich Kenntnisse zu verschaffen über Art, Beschaffenheit und Durchlässigkeit des Baugrunds und die Grundwasser- bzw. Hochwasserstände. Ohne diese Kenntnisse kann weder eine Dränanlage noch eine im Zusammenhang damit stehende Gebäudeabdichtung richtig geplant werden. Es ist empfehlenswert dazu ein Bodengutachten in Auftrag zu geben.
Es muss auch geklärt sein, ob und wohin das abgeleitete Wasser geführt werden kann. Gegebenenfalls ist die zuständige Untere Wasserbehörde einzuschalten. Bauliche Gegebenheiten, Größe und Form des Einzugsgebiets und die Geländeneigung können dazu führen, dass die Dränanlage hydraulisch bemessen werden muss. Dies ist der Fall, wenn die Bedingungen der geltenden Norm für Dränanlagen nicht eingehalten werden.
3.2 Unpräzise Leistungsbeschreibungen
Die Anforderungen an die Baumaterialien sind in den Leistungstexten detailliert zu beschreiben. Oft findet man nur allgemeine Beschreibungen und Hinweise dahingehend, dass die Ausführungen nach geltenden Normen und Richtlinien zu erfolgen haben. Die unzureichenden Leistungsbeschreibungen führen zu vielfältigen Ausführungsfehlern, wenn die ausführenden Unternehmer nicht entsprechend vorgebildet sind.
3.3 Fehlende Planunterlagen
Alle Bauteile einer Dränschicht sind in Bauzeichnungen darzustellen. Dadurch wird die Fehlergefahr bei der Ausführung erheblich reduziert.
3.4 Fehlende Dränschicht vor Kelleraußenwänden
Die senkrechte Dränschicht wird komplett vergessen oder nicht fachgerecht ausgeführt. Dränelemente aus Dämmstoffplatten mit eingelassenen Entwässerungskanälen sind mit Filtervliesen abzudecken, falls diese nicht schon ankaschiert sind. Vor den eingebauten Dränelementen auf Abb. 1 fehlt das zugehörige Filtervlies. Die Dränfunktion der Platten ist nicht gegeben.
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Abb. 1: Dränelemente nach Freilegung, Filterschicht (Vlies) fehlt (Foto: Buntin) |
Die Dränkanäle in den Dämmplatten sind mit bindigem Erdreich vollkommen zugesetzt. Somit können die Dränelemente nicht die Funktion einer Sickerschicht erfüllen. Anfallendes Wasser kann nicht drucklos versickern, weil auch der Boden nicht stark wasserdurchlässig ist. Es handelt sich um das wieder verwendete Aushubmaterial, welches einen hohen Anteil an bindigen Bestandteilen enthält.
3.5 Fehlerhafte Verlegung der Filterschicht
Auf Abb 2. ist die vorgegebene Stoßüberdeckung des Filtervlieses nicht auf die angrenzenden Platten gelegt, sondern in die falsche Richtung umgebogen. Die horizontale Stoßüberdeckung fehlt.
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Abb. 2: Fehlerhafter Einbau des Filtervlieses (Foto: Buntin)
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Auf der folgenden Abb. 3 sind die Dränrohre mit einen Filtervlies (Geotextil) ummantelt. Die Sickerschicht liegt außerhalb des Filters. Der Filter muss aber die Sickerschicht ummanteln.
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Abb. 3: Filtervlies an falscher Stelle (Foto: Buntin) |
3.6 Ungeeignetes Bodenmaterial als senkrechte Sickerschicht
Anstelle von Dränschichten aus Dränelementen, die z. B. vor der Kelleraußenwand aufgestellt werden, darf die Sickerschicht aus einem stark wasserdurchlässigen Boden bestehen, der durch eine Filterschicht gegen Verschlämmen geschützt wird. Ein Füllkies mit nachgewiesener Kornabstufung (Sieblinie A 8 oder B 32 nach DIN 1045) kann als Mischfilter die Funktionen der Sicker- und Filterschicht gleichzeitig übernehmen.
Der auf Abb. 1 gezeigte Boden ist nicht stark wasserdurchlässig und erfüllt nicht die Anforderungen an eine Sickerschicht. Aushubmaterial ist nur dann verwendbar, wenn keine bindigen Bestandteile im Boden vorhanden sind, die die Wasserdurchlässigkeit verringern. Die Wasserdurchlässigkeit eines Bodens lässt sich vor Ort durch Versuch hinreichend genau nachweisen.
Die Abb. 4 zeigt einen Boden mit plastischer Eigenschaft, die ihn als bindigen Boden identifiziert. Der Boden lässt sich in der Hand ausrollen und wieder zu einem Klumpen formen. Dieser Boden ist als Sickerschicht ungeeignet.
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Abb. 4: Bindiger Boden (Foto: Buntin) |
3.7 Ungeeignete Dränrohre
Auf der Abb. 5 sind die beliebten gelben und flexiblen Rohre für landschaftsbauliche oder landwirtschaftliche Zwecke abgebildet, die auch gern als Dränröhre für bauliche Anlagen verwendet werden.
Sie sind dafür in der Regel (abgesehen von wenigen Produkten) nicht geeignet, weil die Einlassöffnungen (Sickeröffnungen) zu groß und/oder in unzureichender Anzahl vorhanden sind. Mit flexiblen Dränrohren lässt sich zudem eine funktionsgerechte Gefälleausbildung kaum ausführen. Es sollten daher nur Stangenwaren eingesetzt werden, weil nur diese eine konstante und dauerhafte Gefälleausbildung ermöglichen. Zulassungen und/oder Prüfzeugnisse geben Auskunft über die Verwendungseignung des jeweiligen Rohrmaterials.
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Abb. 5: Dränrohr, für Dränung baulicher Anlagen nicht zugelassen (Foto: Buntin)
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3.8 Ungeeignete Dränschicht um die Dränrohre
Dränrohre liegen nicht selten in einer Packung aus sogenanntem „Rollkies“ der Körnung 16/32 mm und sind mit ungeeignetem Verfüllmaterial abgedeckt. Bei der Verwendung dieser Körnung fließt das Wasser nicht in den Rohren ab, sondern außerhalb der Rohre am Boden der Rollkiesschicht. Ohne Filterschicht wird dieses Material sehr schnell zugeschlämmt.
3.9 Fehlende Vorflut
Die Dränleitungen enden oft an einer Gebäudeecke in einem nicht revisionsfähigen Kontrollschacht und die Ableitung des Wassers fehlt.
Bei nicht oder nur wenig wasserdurchlässigem Boden kann das ankommende Wasser nicht schnell genug versickern, staut dann in der Ringleitung auf und kann zu Schäden an der Abdichtung führen.
Autor: Dipl.-Ing. Rainer Buntin
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