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Bauwerksabdichtung 19. Januar 2012

Abdichtung von Nassräumen und Bädern
© A. Jahn
Feuchteschäden innerhalb von Gebäuden machen sich meist erst dann bemerkbar, wenn sich ausgetretenes Wasser in alle Richtungen verteilt hat. Es kommt zu Fleckenbildung durch Nässe und Schimmel, im Nebenraum lösen sich Farben und Tapeten ab. Bei entsprechenden Untergründen können sich innerhalb des Nassraums Kalkausblühungen bilden oder Fliesen von der Wand fallen.

Einer der häufigsten Schadensfälle bei Wohngebäuden ist auf unzureichende Abdichtung im Bereich von Dusch- und Badewannen zurückzuführen. Häufig wird fälschlicherweise angenommen, die Silikonfuge am Wannenrand erfülle allein die Abdichtfunktion. Typische Schäden in Wohnhäusern sind sichtbare Durchfeuchtungen an den Umfassungswänden der Bäder. Bis diese Schäden bemerkt werden, hat das eingedrungene Wasser längst zum Beispiel den Estrich unterwandert.

Der Streit zwischen dem Bauherrn und den am Bau Beteiligten ist dann vorprogrammiert. Die Kette der Schuldzuweisungen endet im Allgemeinen beim Fliesenleger, wenn er vor Ausführung seiner Arbeit nicht abgedichtete Untergründe vorgefunden, die Bedenkenanmeldung aber unterlassen hat.

Die Hauptschwachstellen in Sanitärräumen sind Fugen. Anfällig für Undichtheiten sind besonders:

  • Eckfugen
  • Übergänge von Sanitäreinrichtungen zur Wand
  • Wanddurchdringungen von Sanitäranschlüssen
  • Wand-Boden-Fugen sowie
  • Verfugungen von Bodenabläufen

Auch undichte Stellen durch Schäden an den Fugen des Fliesenbelags können Durchfeuchtungsschäden verursachen. Diese können beispielsweise entstehen durch:

  • Schwindrisse bei Fugenmörteln
  • Rissbildung durch zu weiche Mörtelverarbeitung
  • Risse infolge von Bauteil- und Temperaturspannungen

 

Bodenentwässerung für Bäder nicht zwingend

In Sanitär- und Nassräumen muss Wasser von dort, wo es aus einer Entnahmestelle austritt, auch wieder planmäßig dem Entwässerungssystem zugeführt werden. Dies zählt zu den Bauaufgaben des Fachbereichs Sanitärinstallation. Aber das Wasser fließt nutzungsbedingt nicht immer auf direktem Weg dem Abfluss zu. Besonders belastet sind die angrenzenden Wände bei Duschen und Badewannen, weil Spritz- und Strahlwasser direkt auf Wandflächen auftrifft.

Ist keine dichtschließende Duschkabine vorhanden, läuft Wasser aus dem Duschbereich heraus und verteilt sich auf dem Boden. In Wohnungsbädern ist aber meist kein Bodenablauf vorhanden, der das Wasser planmäßig aufnehmen könnte. Denn nach den geltenden Normen für die Entwässerung von Gebäuden (DIN EN 12 056, DIN 1986-100) sind für Wohnungsbäder Bodenabläufe lediglich empfohlen.

 

Für Undichtheiten anfällige Schwachstellen

Kritische Bereiche in Nassräumen sind die zahlreich vorhandenen Übergänge wie Ecken im Raum, die umlaufende Wand-Boden-Fuge oder Wandanschlüsse von Bade- und Duschwannen, auf die Spritzwasser direkt auftrifft. Bedingt durch die bauliche und räumliche Konstruktion ergeben sich daraus typische Schwachstellen. In der Praxis werden Ablauf- und Spritzwasserzonen in Bad- und Duschbereichen häufig nicht abgedichtet.

Experten bezifferten die dadurch in ganz Deutschland entstandenen Schäden für das Jahr 2001 auf über 4,1 Milliarden Euro. Nach einer veröffentlichten Aussage des Präsidenten der Brandenburgischen Ingenieurkammer hat die mangelhafte Bauausführung weiter zugenommen. An oberster Stelle der Liste der Hauptmängel stehen „alle Formen der Abdichtung von Gebäuden“. [1]

Auch der Bauschadensforschung und den Sachverständigen sind Durchfeuchtungsschäden hinlänglich bekannt, die ihre Ursache in Nassräumen haben. Eine im Jahr 2001 über das Internet durchgeführte Sachverständigenumfrage hat verdeutlicht, wie gravierend und häufig solche Schadensfälle auftreten. Sichtbar werden sie in angrenzenden Räumen oder im selben Raum des Nutzers durch das Eindringen von Wasser an undichten Stellen. Wie die Umfrageergebnisse zeigen, ist eine fehlende oder mangelhafte Abdichtung besonders im Duschbereich eine der Hauptursachen für Durchfeuchtungsschäden.

An der Umfrage haben sich über 140 Sachverständige beteiligt, so dass die Ergebnisse (Antworten) nicht als Zufallsaussagen zu werten sind.

 

12-03-04-01
Abb.: Ergebnisse der Sachverständigenumfrage „Abdichtung Wohnungsbäder“

 

Vorsicht bei Trockenbau- oder Holzbauweise

Besonders gravierend wirken sich Durchfeuchtungsschäden aus, wenn die bauliche Konstruktion in Holz- oder Trockenbauweise errichtet wurde. Immer häufiger finden Gipskartonplatten für die Beplankung von Installationswänden Verwendung. Bei Häusern in Holzbauweise werden für die Fußbodenaufbauten häufig Spanplatten verwendet. Diese Baustoffe sind soweit ohne besondere Einschränkung geeignet, solange sie nicht mit eindringendem Wasser in Berührung kommen.

Bei Spanplatten muss die Gleichgewichtsfeuchte gegenüber dem Einbauzustand nahezu konstant bleiben. In Nassräumen ist der direkte Wasserzutritt auf die ungeschützte Plattenoberfläche eine große Gefahr. Die Folge ist eine einseitige Längendehnung der Spanplatten, wodurch sich die Platten aufwölben. Da der Fliesenbelag diese Verformung nicht aufnehmen kann, können dadurch die Fliesen brechen. Ein wirksamer Schutz wäre nur gegeben, wenn die Oberfläche der Spanplatten dauerhaft gegen Feuchtezutritt gesperrt ist.

Gipskartonplatten finden sehr häufig Verwendung als Untergrund für Fliesenbeläge. Auch diese sind nur dann geeignet, wenn ein dauerhafter Feuchteschutz gegen eindringendes Spritz- oder Schwallwasser hergestellt wird. Durchfeuchtungsschäden verursachen hier aber keine starken Verformungen, wie dies bei den Holz-Pressplatten möglich ist. Gefährdet sind Gipskartonplatten vor allem bei Duschenwänden und im Bereich von Durchdringungen durch Sanitäranschlüsse. Direkt auf den Grundwerkstoff eindringendes Wasser kann die Gefügestruktur zerstören.

 

[1] Pressebericht der Brandenburgischen Ingenieurkammer: „Pfusch am Bau verursacht bundesweit Milliardenschäden. 12. Februar 2002

 

Autor: Dipl.-Ing. Wolfgang Heinl

 

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