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Bestandsschäden 22. November 2011

Schäden am Tragwerk durch Weißfäule
© L. Hahmann
Im Frühjahr 2011 konnten die beiden Glocken des Glockenturms in einem Dorf im Bergischen Land nicht mehr geläutet werden. Weißfäule hatte den Tragbalken der Glockenaufhängung im Auflagerbereich zerstört.

 

11-47-04-01 Abb. 1: Fäuleschaden an Tragbalken
der Glockenaufhängung (Foto: Hahmann)

 

Bauwerk

Der freistehende, etwa acht bis neun Meter hohe hölzerne Glockenturm wurde etwa 1953 erbaut. Die Konstruktion entspricht der traditionellen Bauweise offener hölzerner Glockentürme.

 

Skizze der Konstruktion
Abb. 2: Prinzipskizze Tragwerk Glockenturm (Skizze: Hahmann)

 

Das Tragwerk besteht aus rechteckigen Eichenholzbalken. Es lagert etwa 25 cm über der Geländeoberfläche auf Betonstreifenfundamenten auf. Ein kleines Satteldach schützt die beiden Glocken des Turms vor direkter Bewitterung. Die restlichen Traghölzer waren überwiegend der Witterung ausgesetzt.

Die Tragelemente hatten einen deckenden farbigen Anstrich erhalten. Die Anschlüsse wurden mit traditionellen hölzernen Zimmermannsverbindungen ausgeführt. 1999 mussten bereits einzelne Konstruktionshölzer des Turms wegen Fäuleschäden ersetzt werden. Im Rahmen dieser Sanierung kamen neben zimmermannsmäßigen Verbindungen auch Stahllaschen an den Knotenpunkten zum Einsatz.

 

Schadensbild

Die Begutachtung ergab, dass ein Großteil der vorhandenen Hölzer durch verschiedene holzzerstörende Pilze (sowohl Braun- als auch Weißfäuleerreger) geschädigt worden waren. Die Schäden traten vor allem im Bereich von

  • einbindenden Stahlelementen,
  • Fugen hölzerner Zimmermannsverbindungen,
  • Rissen,
  • Anstrichschäden und
  • der Witterung ausgesetzten Hirnholzflächen auf.

Mehrere Tragelemente drohten zu versagen.

 

11-47-04-03 Abb. 3: Fäule an einbindendem Verbindungselement
(Foto: Hahmann)
11-47-04-04 Abb. 4: Hirnholzschäden und Risse (Foto: Hahmann)
11-47-04-05 Abb. 5: Auflagerung des Tragrostes im bemoosten Spritzwasserbereich (Foto: Hahmann)
11-47-04-06 Abb. 6: Messerfugen, Rissbildung und Anstrichschäden (Foto: Hahmann)

 

Schadensursachen

Vorraussetzung für ein Wachstum holzzerstörender Pilze ist eine länger anhaltende erhöhte Feuchte im Bereich der Fasersättigung des Holzes. Eine solche konnte sich an dem Glockenturm in vielen Bereichen einstellen.

Durch den geringen Dachüberstand wurde ein Großteil der Konstruktion - u. a. die Hirnhölzer - frei bewittert. An den Anschluss- und Knotenpunkten gab es viele Messerfugen (sehr schmale Fugen). Eine Reihe offener, nach dem Farbanstrich entstandener Schwindrisse deutete auf den Einbau feuchten Holzes hin, welches auch beim Auftrag des Anstrichs seine Ausgleichsfeuchte noch nicht erreicht hatte. In die vorhandenen Fugen, Risse und Hirnhölzer konnte Wasser gut und tief in das Holz eindringen. Die Dichtheit des filmbildenden Farbanstrichs verhinderte ein zügiges Austrocknen.

Lokale Beschädigungen des Anstrichfilms u. a. durch die Schwindrissbildung und scharfe Bauteilkanten ließen zusätzliche Feuchteanreicherungen im Holz zu.

Zu hohe Einbaufeuchten in Kombination mit einem schadenbegünstigenden Anstrichauftrag und einer mangelhaften konstruktiven Ausbildung führten hier zum vorzeitigen Versagen des Holzes.

 

Sanierungschancen

Nach der derzeit gültigen DIN 68800-4 (Ausgabe November 1992) muss durch holzzerstörende Pilze geschädigtes Holz mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 0,3 m über den letzten sichtbaren Befall hinaus entfernt werden. Die Schäden sind jedoch so zahlreich, dass in Anbetracht der holzschutztechnisch ungünstigen Konstruktion und der durch eine Sanierung zusätzlich entstehenden Anschlussfugen nur noch zu einem Abriss und Neubau des Turms in verbesserter Detailausbildung geraten werden kann.

 

Abschließende Wertung

Eichenkernholz wird nach DIN EN 350-2 der Dauerhaftigkeitsklasse 2 zugeordnet und gilt daher in der Gefährdungsklasse 3 (freie Bewitterung) auch ohne zusätzlichen chemischen Holzschutz als von Natur aus dauerhaft. Das Tragwerk hatte aufgrund seiner baulichen Mängel in Teilen zwischen 46 bis 58 Jahre standgehalten. Bei ungeschützt im Freien verbautem Eichenholz wird von möglichen Standzeiten von 40 bis 120 Jahren ausgegangen. Die Grundregeln des baulichen Holzschutzes und der Holzauswahl waren auch im Baujahr des Glockenturms bereits allgemein bekannt. Bei Anwendung dieser Regeln wäre eine deutlich längere Lebensdauer des Tragwerks möglich geworden.

Die Einhaltung des baulichen Holzschutzes ist auch für in einer Gefährdungsklasse als dauerhaft geltende Hölzer dringend geboten, um vorzeitiges Versagen zu verhindern.

 

Autoren:

Dipl.-Ing. (FH) Lydia Hahmann, Sachverständige für Holzschutz (EIPOS / IHK Bildungszentrum gGmbH)
Dipl. Ing. Rüdiger Knäuper, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger an Schäden an Gebäuden und Schäden an und die Bewertung von Innenraumschäden

 

Kommentare (1)
Dipl.-Ing., SV für Schäden an Holzkonstr.
1 Montag, den 19. Dezember 2011 um 18:02 Uhr
Blecke, Johannes-U.
Die beschriebenen Ursachen sind richtig. So sollte nicht mit Holz gebaut werden. Siehe auch Hinweise in Anhang A der DIN 1074-2006 "Holzbrücken".

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