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28. November 2011 |
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Die neue Norm regelt die Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken und ersetzt die bislang gültigen Normen DIN 18800-7 und DIN V 4113-3. „In der Zwischenzeit gibt es eine Übergangsregelung“, sagt Achim Makowka, Zertifizierstellenleiter bei TÜV Rheinland. „Erste Unternehmen lassen sich jedoch bereits nach der neuen Norm zertifizieren.“
Mit der Zertifizierung nach EN 1090-1 erlangen Hersteller die Grundlage für die CE-Kennzeichnung der Bauteile nach der europäischen Bauproduktenrichtlinie. „Dies ist wichtig, um zukünftig überhaupt Brauprodukte in Europa verkaufen zu dürfen.“, so Makowka. Bauprodukte sind Bauteile und Bausätze, die dauerhaft in baulichen Anlagen des Hoch- und Tiefbaus eingebaut zu werden.
Neu für viele Unternehmen ist laut TÜV Rheinland, dass eine werkseigene Produktionskontrolle eingerichtet werden muss. So soll sichergestellt werden, dass die in Verkehr gebrachten Produkte die entsprechenden Leistungsmerkmale erfüllen.
Der Gesetzgeber verfolgt mit der neuen Norm das Ziel, unterschiedliche nationale technische Regeln für Bauprodukte zu harmonisieren und den freien Warenverkehr in der EU zu realisieren. Dies führt nun zu Änderungen der Baubestimmungen für den Stahlbau und für Aluminiumkonstruktionen. Hersteller finden weitere Informationen unter www.tuv.com/en1090 .
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