Schadensfälle

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Putzerneuerung an einem denkmalgeschützten Altbau

Risse
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29. November 2011
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Risse nach dem Auftragen des neuen Putzes
© P. Körber
Im Fallbeispiel wurde nach dem Abschlagen des Altputzes ein neuer zweilagiger Putz aufgetragen. Die im Altputz vorhandenen, sich deutlich abzeichnenden Risse waren nach dem Abschlagen des Putzes kaum mehr sichtbar, da zuvor keine Kartierung (oder Anzeichnung) der Altrisse vorgenommen worden war.

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Risse durch Absenkung der Kragplatte

Risse
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03. November 2011
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Rissbreite bis 10 mm
© K.-H. Voggenreiter
Bei der gegenständlichen Gewerbehalle handelt es sich um einen 2008 fertiggestellten Produktions- und Verwaltungsbau bestehend aus einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss, welches als Galeriegeschoss im südlichen Bereich der Halle angeordnet wurde und lediglich ca. 1/3 der Grundfläche einnimmt. 2/3 der Grundfläche des Erdgeschosses erstrecken sich bis unter das Dach, um Hochregallager aufnehmen zu können. Die Decke über Erdgeschoss kragt nach Norden hin in die Halle hinein aus.

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Risse in Innenraumwänden durch Deckendurchbiegung

Risse
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20. Oktober 2011
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11-42-04-09s
© K.-H. Voggenreiter
Bei dem gegenständlichen Wohnhaus handelt es sich um ein 2004 fertiggestelltes, freistehendes Einfamilienhaus, bestehend aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss und einem ausgebauten Dachgeschoss. Das Gebäude wurde in konventioneller Massivbauweise mit einem Keller aus Stahlbeton, gemauerten Innen- und Außenwänden, Decken aus Stahlbeton sowie einem Dachstuhl in Holzbauweise errichtet. Das Pultdach ist mittels Metallbahnen gedeckt. Die Dachuntersicht besteht aus einer Trockenbauverkleidung.

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Risse am Putz eines WDVS

Risse
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28. September 2011
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Klaffender Riss am Bordprofil einer Aluminiumfensterbank
© P. Körber
Nach VOB und den Herstellerrichtlinien wird gefordert, dass zwischen Unterputz mit Armierungsschicht und Oberputz (Deckputz) ein haftvermittelnder Anstrich aufgetragen wird. In der Fallstudie wurde dieser Anstrich weggelassen und zudem für den Oberputz eine minderwertige Qualität verwendet, sodass durch Haarrisse Wasser eindrang und der Oberputz hinterfeuchtet wurde. Der Oberputz platzte ab. Die Abplatzungen gehen einher mit Rissbildungen und Hohllagen, bis hin zur vollständigen Ablösung von Oberputzbereichen.

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Risse durch Grundwasserabsenkung infolge Baumbestands

Risse
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15. September 2011
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Abriss Mauerwerk Garage von Giebelmauerwerk Wohnhaus
© M. Gerold
Auf dem begutachteten Anwesen wurde 1987/1988 ein eineinhalbgeschossiges, voll unterkellertes Wohngebäude in Massivbauweise erbaut. Die Kellerwände wurden in Stahlbeton ausgeführt und auf Streifenfundamente gegründet. Für die 15 cm dicke Bodenplatte war gemäß Ausführungszeichnung empfohlen, im oberen Drittel eine Matte Q 131 einzulegen. Der Eigentümer sagte nach Rücksprache mit seinem damaligen Architekten aus, dass die empfohlene Bewehrung seinerzeit auch eingebaut wurde.

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Risse durch Deckenrandverdrehung

Risse
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31. August 2011
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Rissbildungen
© K.-H. Voggenreiter
Bei dem gegenständlichen Wohnhaus handelt es sich um eine Doppelhaushälfte, bestehend aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss und einem nicht ausgebauten Dachgeschoss. Das Gebäude wurde in konventioneller Massivbauweise mit einem Keller in Stahlbetonbauweise, gemauerten Innen- und Außenwänden, Decken aus Stahlbeton sowie einem Dachstuhl in zimmermannsmäßiger Holzbauweise errichtet. Das Dach ist mittels Tondachsteinen gedeckt.

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Schwere Setzungsschäden an einem Wohnhaus durch dem Baugrund nicht angepasste Statik

Risse
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27. Juli 2011
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Sanierung des Schadens mit Unterfangung
© I. Lindemann
Nach dem Kauf eines bereits genutzten massiven Einfamilienhauses (Baujahr 1996/1997) stellten die neuen Eigentümer bei Renovierungsarbeiten im Jahre 2008 erhebliche Risse (im cm-Bereich) im Wand-/Deckenbereich des Kellers und im Estrich des Kellerbodens fest. Daneben fielen ihnen eine Absenkung der Erdgeschossdecke in der Nordostecke des Wohnzimmers (Absenkung bis zu 5 cm) und diverse Risse in den Wänden des Erd- und Dachgeschosses auf.

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