Fachbeiträge
Strengere Auflagen für industrielle Nutzung von Kreosot
![]() © Kurt Michel / pixelio.de |
Für die industrielle Nutzung von Kreosot – einer giftigen Chemikalie, die für die Behandlung von hölzernen Bahnschwellen, Leitungsmasten und Zäunen verwendet wird – gelten nach einer Verschärfung der Vorschriften durch die Kommission ab dem 1. Mai 2013 strengeren Auflagen. Der krebserregende Stoff Kreosot darf in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden, es sei denn, ein Unternehmen erhält die Genehmigung dazu. Verbraucher dürfen Kreosot seit 2003 nicht mehr verwenden. |
VDI-Richtlinien: Entwurf zur Messung der Konzentration von Flammschutzmitteln
Richtlinie VDI 2464 Blatt 3 (Entwurf): Messen von Immissionen - Messen von Innenraumluft - Messen von polybromierten Diphenylethern, Hexabromcyclododecan und Hexabrombenzol
Die neue Richtlinie VDI 2464 Blatt 3 beschreibt eine Messmethode, die zum Ermitteln der Konzentration von polybromiertem Diphenylether (PBDE), Hexabromcyclododecan (HBCD) und Hexabrombenzol (HBB) in der Außenluft und der Innenraumluft dient.
Umnutzung einer Werkstatt zu einem Loft
© H. Rester |
Bei dem zu sanierenden Gebäude handelt es sich um eine Autowerkstatt aus dem Jahre 1963. Zu dieser Werksatt gehörte eine Lackiererei, die in einem externen Gebäude auf dem Grundstück untergebracht war. Wunsch der Bauherren war die Umnutzung dieses bereits seit mehreren Jahren leer stehenden Gebäudekomplexes, das sich inmitten der Altstadt der Stadt Schwabach befindet, zu einem Wohnhaus. Die Werkstatt ist an ihren Schmalseiten in das dichte Baugefüge der Altstadt vollständig integriert. Die Umbauphase begann im September 2005 für die Dauer von zwölf Monaten. |
Künstliche Mineralfasern (KMF)
Künstliche Mineralfasern (KMF), im Unterschied zu natürlichen Mineralfasern wie z. B. Asbest und Gips, entstehen bei der Herstellung von Glas- und Steinwolle, die in den Gebäuden der 50er- bis 70er- Jahre insbesondere zu Dämmzwecken verwendet wurden. Seit ca. 1996 enthalten Dämmstoffe mit künstlichen Mineralfasern aus gleichen Materialien keine gesundheitsgefährdenden Fasern mehr. Eine völlige Unbedenklichkeit, insbesondere bei der Verarbeitung, sollte jedoch weiterhin mit Skepsis betrachtet werden.
Formaldehyd
Formaldehyd ist ein giftiges, farbloses, stechend riechendes Gas und zählt zur Gruppe der Aldehyde. Die chemische Schreibweise für Formaldehyd ist CH2O (chemische Summenformel) oder HCHO. Es wird bei vielen tierischen und pflanzlichen Stoffwechselvorgängen gebildet und bei allen Verbrennungsvorgängen freigesetzt. Hauptemittenten sind v. a. Kernkraftwerke, der Autoverkehr, die Hausfeuerung und Zigaretten.
PCB-haltige Dichtungsmassen (polychlorierte Biphenyle)
![]() © M. Sommer |
PCB (polychlorierte Biphenyle) wird seit den 50er- Jahren als Weichmacher in dauerelastischen Dichtungsmassen eingesetzt. Eine Unterscheidung in PCB-haltige und PCB-freie Stoffe ist nicht möglich, da derzeit keine Kennzeichnungspflicht bestand. In den üblicherweise im Wohnungsbau verwendeten Silikon- und Acryl-Dichtstoffen und harten Kitten wurde nie PCB verwendet. |
Überblick über Schadstoffe in Innenräumen
Bei der Verwendung von Materialien sind deren Eigenschaften in Bezug auf ihre Umweltverträglichkeit zu beachten. Ein besonderes Augenmerk sollte auf baubiologisch bedenkliche oder gar toxische Bestandteile gelegt werden. Solche Materialien können Allergien auslösen und auf Dauer gesundheitsschädlich wirken. Durch die aus den verwendeten Baumaterialien ausgasenden Stoffe kann die Gesundheit erheblich beeinträchtigt werden. Deshalb sollten natürliche Baustoffe bevorzugt werden.
PAK – Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
![]() © D. Kuhn |
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind aus mehreren „kondensierten“ Benzolringen aufgebaute Verbindungen. Die für die Bewertung von PAK-Belastungen herangezogene Leitkomponente ist Benzo[a]pyren. Sie werden durch industrielle und private Verbrennung und den Verkehr (z. B. im Dieselruß) verursacht. Eine zusätzliche Belastung, z. B. durch PAK-haltige Materialien, sollte daher vermieden werden. |
Aufklärungspflicht bei Verkauf von Asbesthaus
![]() © Thorben Wengert/PIXELIO |
Private Hausverkäufer müssen Kaufinteressenten auf Gefahren durch gesundheitsschädliche Baustoffe hinweisen. Wer seiner Aufklärungspflicht - etwa bei einer mit Asbestplatten verkleideten Fassade - nicht nachkommt, riskiert nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung für den Schaden in Haftung genommen zu werden (Bundesgerichtshof, Az. V ZR 30/08). |
Hinweise auf versteckte Schadstoffe
![]() © M. Sommer |
Im Zeitraum von 1960 bis Mitte der 80er Jahre wurden Substanzen zur Verbesserung der Baustoffeigenschaften (z. B. hinsichtlich des Brandschutzes, der Witterungsbeständigkeit oder der allgemeinen bauphysikalischen Eigenschaften) verwendet, die damals zwar zum Stand der Technik zählten, heute allerdings als Gesundheitsgefahr angesehen werden. |
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