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Ursachenermittlung
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01. April 2010 |
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Die Voruntersuchungen können grundsätzlich in folgende drei Verfahren eingeteilt werden (vgl. hierzu auch WTA Merkblatt 2-4-08):
Nachfolgend sollen die unterschiedlichen Untersuchungsverfahren kurz vorgestellt und die damit zu gewinnenden Erkenntnisse erläutert werden.
Zerstörungsfreie Verfahren
Zerstörungsarme Verfahren
Zerstörende Verfahren
Abhängig von dem zu untersuchenden Bauteil oder Baustoff können auch weitergehende Untersuchungen, wie z. B. labortechnische Untersuchungen der verwendeten Materialien, notwendig werden. Insbesondere bei mineralischen Baustoffen können Untersuchungen z. B. zur Druckfestigkeit des Baustoffs, Materialaufbau (Bindemittel und Zuschläge), Haftzugprüfungen, Scherversuche oder auch Untersuchungen zur chemischen Zusammensetzung (z. B. einer Betonmatrix) zur Klärung des Schadensbildes beitragen. Aber auch Untersuchungen zum Tragverhalten, zum Konstruktionsaufbau oder auch die Überprüfung von statischen Berechnungen, Bewehrungsplänen etc. sind unter Umständen notwendig, um geeignete Sanierungsmaßnahmen oder Instandsetzungsverfahren festlegen zu können. Des Weiteren können auch Fragen zum Bauablauf wie z. B. Einbaubedingungen, Nachbehandlung, Witterungsbedingungen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, etc. bei der Ermittlung der Rissursache und dem Festlegen der daraus resultierenden Sanierungsschritte wesentlich sein. Zudem kann es im Vorfeld einer Sanierungsentscheidung notwendig werden, Rissbildungen weiter zu beobachten, um Aufschluss über das verbleibende Bewegungspotenzial eines Risses (Veränderung der Rissbreiten, Verschiebung der Rissufer gegeneinander) zu gewinnen. Dabei kann es auch von Interesse sein, die Schwankungen der Rissbreiten in Abhängigkeit der Oberflächenund/ oder Umgebungstemperaturen zu erfassen, um thermische Rissbreitenschwankungen (z. B. im jahreszeitlichen Verlauf) von tatsächlichen Rissbreitenänderungen (z. B. aufgrund von Setzungen) unterscheiden zu können. Autor: Dipl.-Ing. Karl-Heinz Voggenreiter
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