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Flexible Dichtungsschlämmen
- Details
- Montag, 01. März 2010 00:00
Dokumententyp: Fachbeitrag
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Bekanntlich fordert die Bauregelliste A des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) für Bauwerksabdichtungen Verwendbarkeits- und/oder Übereinstimmungsnachweise. Für Dichtungsschlämmen geschieht das in Form von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP), die durch zertifizierte Prüfanstalten erstellt werden. |
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