= Inhalte verfügbar für Premiummitglieder
= Inhalte verfügbar für alle
Standsicherheitsbeeinträchtigung durch fehlendes Grundwasser
- Details
- Montag, 01. März 2010 00:00
Dokumententyp: Rechtliches
![]() |
Die im Zuge einer Baumaßnahme eintretende Veränderung des Grundwasserspiegels kann zu einer unzulässigen Beeinträchtigung oder Gefährdung der Standsicherheit von Nachbargebäuden und -grundstücken führen.
Ein Bauherr errichtet ca. 30 Meter entfernt von einem etwa 100 Jahre alten Wohnhaus an einem Hang ein Einfamilienhaus und eine Klärgrube. Durch beide Maßnahmen wurde der Hang angeschnitten und Grundwasser frei, das über eine Dränage abgeleitet wurde. In unmittelbarem Zusammenhang damit traten bei dem Nachbargebäude in großem Umfange Risse auf, bedingt durch Setzungen, die durch die Absenkung des Grundwasserspiegels hervorgerufen wurden. Den Schaden von rund 230.000 DM möchte der Althaus-Eigentümer ersetzt haben. |
Um diesen Beitrag in voller Länge lesen zu können, melden Sie sich bitte mit den Zugangsdaten Ihres Abonnements an:
⇨ Anmeldung
Falls Sie noch kein Kunde von bauschadensportal.de sind, können Sie sich hier über die Vorteile des Premiumpakets informieren:
⇨ Jetzt informieren