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Dokumententyp: Rechtliches
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Viele Mängel bei der Ausführung liegen nicht nur darin begründet, dass nur der mit der Ausführung befasste Auftragnehmer Fehler gemacht hat. Mängel können auch dadurch entstanden sein, dass die vorher oder nachher mit der Ausführung befassten Auftragnehmer durch nicht erfolgende Aufklärung bzw. Nachprüfung den Fehler zumindest mitverursacht haben. |
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