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Dokumententyp: Rechtliches
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Die Auftraggeber (AG) erwarben 1995 von der Auftragnehmerin / Bauunternehmerin (AN) zwei Doppelhaushälften. Die Kelleraußenwände waren aus 30 cm wasserundurchlässigem und schalungsglattem Beton in voller Kellergeschosshöhe herzustellen. Einige Jahre nach der Errichtung des Bauwerks zeigten sich Risse und Feuchtigkeitserscheinungen in den Kellerwänden. Die AG machten gegenüber der AN Mängelbeseitigungsansprüche geltend. Diese beauftragte daher im Herbst 1999 eine Subunternehmerin mit der Sanierung der Kelleraußenwände. Im Anschluss nahmen die AG die AN gerichtlich auf vertragsgerechte Abdichtung der Kelleraußenwände in Anspruch. |
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Bautechnik Bestandsaufnahme der Gründung
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