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Dokumententyp: Rechtliches
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Ein Bauunternehmer erstellt im Auftrag einer Gemeinde Reinwasserbehälter einer Trinkwasseraufbereitungsanlage aus Ortbeton. Fugen und Risse der Betonwände lässt er mit einem Material verpressen, für das keine Trinkwasserverträglichkeitsbescheinigung vorliegt. Deshalb fordert das Wasserwirtschaftsamt, dass das Trinkwasser nicht mit dem Verpressmaterial in Berührung kommt. Nach einem eingeholten Gutachten kann dies durch eine 2 cm dicke Spritzbetonbeschichtung erreicht werden. Mit dieser Arbeit beauftragt der Bauunternehmer einen Nachunternehmer (NU). |
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Instandsetzung Sanierung von Rissen im Beton