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Dokumententyp: Rechtliches
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Ein Auftragnehmer erbringt Fußbodenbelagsarbeiten. Vernuteter und geleimter Spanplattenuntergrund war Vorleistung. Der Auftragnehmer trägt die Spachtelmasse auf, verschleift diese und verklebt den Belag. Während der Gewährleistungszeit werden die Stoßfugen des Spanplattenuntergrundes im Belag sichtbar, was zur starken optischen Beeinträchtigung des Fußbodens führt. Der Belag entspricht damit nicht den vertraglichen Anforderungen; er ist mangelhaft. |
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