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Dokumententyp: Rechtliches
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Ist dem Architekten / Ingenieur die Bauüberwachung übertragen, hat er zunächst zu überprüfen, ob die Baugenehmigung, die Ausführungspläne und die Leistungsbeschreibung in sich schlüssig sind und mit den anerkannten Regeln der Technik übereinstimmen. Stellt der Architekt Widersprüche fest, muss er auf deren Klärung drängen. |
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