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Dokumententyp: Rechtliches
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Kommt der Architekt im Ergebnis seiner Erkundigungen zur Auffassung, dass die Einschaltung eines Sonderfachmanns erforderlich ist, muss er den Bauherrn veranlassen, dass alle notwendigen Sonderfachleute (Bodengutachter u. a.) beauftragt werden, etwa um ein Baugrundgutachten einzuholen. Er muss den Bauherrn ausreichend in die Lage versetzen, eine Entscheidung über die Einschaltung eines Sonderfachmanns treffen zu können. |
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