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Dokumententyp: Rechtliches
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Die Eigentümer einer Wohnanlage wollen ihre Balkone sanieren lassen. Hierzu erteilen sie Einzelaufträge: U1 und U2 (als Arbeitsgemeinschaft) sollen die alten Beläge aufnehmen und einen Gefälleestrich aufbringen. U3 hat Abdichtungsarbeiten auszuführen, d. h. Schweißbahnen zu verlegen und Wandanschlüsse herzustellen. Wie der Sachverständige später feststellt, hätte zuerst der Estrich aufgebracht und darauf die Bahnen verlegt werden müssen. Tatsächlich geschieht es genau umgekehrt: U3 hat die Abdichtung auf dem Rohbeton der Tragplatten aufgebracht. Erst dann verlegen U1/U2 den Estrich, zum Teil aber mit Gefälle nach innen. Zuletzt kommt darauf ein keramischer Belag. Eindringendes Regenwasser kann deshalb nicht abfließen, es entstehen Risse in den Fugen und Fliesen. Ferner dringt Feuchtigkeit in die angrenzenden Wohnräume ein. |
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