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Dokumententyp: Rechtliches
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Der Hauseigentümer E beauftragt den Fliesenleger F, im Badezimmer seines Hauses den bereits hergestellten Anhydritestrich zu fliesen. F erkennt, dass der Estrich für einen Nassraum ungeeignet ist. Um den Estrich zu schützen, verlegt F unter dem Fliesenmörtel eine Folie, die er jedoch nicht an den Bodeneinlauf der Dusche anschließt. Als sich in der Folgezeit im Keller Feuchtigkeit zeigt, beauftragt E einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Ursache. |
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