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Dokumententyp: Rechtliches
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Ein Bauunternehmer führt Rohbauarbeiten für ein Produktionsgebäude aus. In der dabei hergestellten Stahlbetonbodenplatte kommt es zu umfangreicher Rissbildung. Ursache für die Risse ist ein Statikfehler. Durch die Wahl zu großer Feldabschnitte und der Einspannung der Bodenplatte in die Fundamente kommt es zu Zwängungen. Der Bauherr verweigert dem Bauunternehmer die Zahlung von Restwerklohn in Höhe von 181.400,00 Euro und wirft ihm vor, er habe den Statikfehler erkennen und ihn auf Bedenken hinweisen müssen. Der Bauunternehmer klagt daraufhin den Restwerklohn ein. |
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