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Dokumententyp: Rechtliches
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Bei einem Bauvorhaben waren Zwischenböden vorgesehen, in die aus Schallschutzgründen eine schwere Schüttung (Sand, Schotter u. Ä.) eingebracht werden musste. In der Statik, die der Bauherr dem Zimmerer zur Verfügung stellte, waren für die Schüttung keine Lasten eingerechnet. Aus der Baubeschreibung ergab sich, dass als Schüttmaterial (Einschub) Kalkschotter vorgesehen war. Dieses Material wurde bauseitig dann auf geglühten Sand abgeändert. Da die Last der Schüttung in der Statik nicht berücksichtigt war, kam es zu erheblichen Durchbiegungen der Decke, die umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich machten. |
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