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Dokumententyp: Rechtliches
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Insbesondere bei größeren Bauprojekten tritt eine Vielzahl von Baubeteiligten auf. Häufig werden einzelne Gewerke ganz oder teilweise nicht durch den Vertragspartner, sondern durch Nachunternehmer (auch Subunternehmer genannt) erstellt. Auch der Nachunternehmer schaltet häufig seinerseits dritte Unternehmen ein. Man spricht in diesen Verhältnissen von einer Leistungskette. Kommt es zu werkvertraglichen Störungen und Fehlleistungen, wie insbesondere zu Gewährleistungsansprüchen, stellt sich die Frage des Haftungsdurchgriffs. Dieser kann scheitern, wenn eines der beteiligten Unternehmen nicht mehr existiert oder nicht mehr leistungsfähig ist (z. B. Insolvenz). Die Haftung kann aber auch aus anderen Gründen ausgeschlossen sein. |
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