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Dokumententyp: Rechtliches
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Ein Autohaus lässt seine Ausstellungshalle umbauen und erweitern. Nach Fertigstellung stellt der Bauherr Risse im Fußbodenbelag am Übergang vom Alt- zum Neubau fest sowie in der sonstigen Fläche des neuen Ausstellungsbodens. Er nimmt den Architekten auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 60.000 DM in Anspruch. Der Haftpflichtversicherer des Architekten reguliert den Schaden und verlangt nunmehr Regress von dem Fußbodenleger, weil dieser nicht für die Fugenausbildung im Fußbodenoberbelag gesorgt habe. |
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