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Bauüberwachung von Abdichtungsarbeiten durch den Architekten
26-01-2012, Dokumententyp: RechtlichesIst dem Architekten / Ingenieur die Bauüberwachung übertragen, hat er zunächst zu überprüfen, ob die Baugenehmigung, die Ausführungspläne und die Leistungsbeschreibung in sich schlüssig sind und mit den anerkannten Regeln der Technik übereinstimmen. Stellt der Architekt Widersprüche fest, muss er auf deren Klärung drängen. Abdichtungsebene im Balkonbelag muss Gefälle aufweisen!
01-03-2010, Dokumententyp: RechtlichesDer Bauträger beauftragt den Fliesenleger, auf den acht Balkonen eines Mehrfamilienhauses Fliesen zu verlegen. Der Fliesenleger findet eine ebene Betondecke mit aufgeklebten Dichtungsbahnen und einer Dränschicht vor. Hierauf bringt er seinen Estrich ein – mit Gefälle. Darauf kommen die Fliesen. Bedenken gegen den Schichtenaufbau hat er nicht und meldet auch keine Bedenken an. Es kommt zu sichtbaren Schäden an den Fliesen. Deshalb bezahlt der Bauträger den Fliesenleger nicht. Der klagt seinen Werklohn ein, dringt mit seiner Klage aber nicht durch.
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