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Suchergebnisse zu: Bauüberwachung
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Schwarzgeld: Leidtragende sind die Architekten
18-06-2014, Dokumententyp: NewsIm April hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zu Schwarzgeldabreden im Baubereich noch einmal verschärft (Urteil vom 10.04.2014 – VII ZR 241/13). Danach bestehen Werklohnansprüche des Handwerkers bzw. des Bauunternehmers einerseits, Mängelrechte des Bauherrn andererseits auch dann nicht, wenn nach der Vereinbarung zwischen Unternehmer und Bauherrn lediglich ein Teil der Vergütung „schwarz“ gezahlt, d.h. den Steuerbehörden verheimlicht werden soll. Auch in einem solchen Fall ist der gesamte Bauvertrag nichtig. Praxis-Seminar Bodenverdichtungsprüfung mit der leichten Fallplatte
25-03-2014, Dokumententyp: NewsUnter dem Motto „Richtig Messen – Reklamationen vermeiden“ startet die Firma ZORN INSTRUMENTS e. K. aus Stendal – der weltweit führende Hersteller Leichter Fallgewichtsgeräte zur Tragfähigkeitsmessung ab Anfang April eine Neuauflage seiner bewährten Praxisseminare. der bauschaden: Ausgabe August 2013
18-10-2013Bauüberwachung von Abdichtungsarbeiten durch den Architekten
26-01-2012, Dokumententyp: RechtlichesIst dem Architekten / Ingenieur die Bauüberwachung übertragen, hat er zunächst zu überprüfen, ob die Baugenehmigung, die Ausführungspläne und die Leistungsbeschreibung in sich schlüssig sind und mit den anerkannten Regeln der Technik übereinstimmen. Stellt der Architekt Widersprüche fest, muss er auf deren Klärung drängen. Risse durch Grundwasserabsenkung infolge Baumbestands
15-09-2011, Dokumententyp: Schadensfall
© M. GeroldAuf dem begutachteten Anwesen wurde 1987/1988 ein eineinhalbgeschossiges, voll unterkellertes Wohngebäude in Massivbauweise erbaut. Die Kellerwände wurden in Stahlbeton ausgeführt und auf Streifenfundamente gegründet. Für die 15 cm dicke Bodenplatte war gemäß Ausführungszeichnung empfohlen, im oberen Drittel eine Matte Q 131 einzulegen. Der Eigentümer sagte nach Rücksprache mit seinem damaligen Architekten aus, dass die empfohlene Bewehrung seinerzeit auch eingebaut wurde. Gesamtschuldnerische Haftung für Risse (II)
01-03-2011, Dokumententyp: RechtlichesDer Kläger verlangt aus abgetretenem Recht von einem Rohbauunternehmen anteiligen Schadensersatz für die zur Beseitigung von Rissen an einer Wohnanlage erforderlichen Aufwendungen. Inhaber der abgetretenen Forderung war ein Stukkateurbetrieb. Stukkateur und Rohbauunternehmen waren im Auftrag desselben Bauherrn an der Sanierung einer Wohnanlage beteiligt. Im Putz zeigten sich Risse. Der Bauherr nahm daraufhin den Stukkateur auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten in Anspruch.
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