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Rahmenbedingungen bei nachträglicher Verdichtung der Bebauung klären
17-10-2012, Dokumententyp: NewsNachverdichtung heißt das Gebot der Stunde: Nicht mehr auf der grünen Wiese wollen Menschen heute bauen, sondern möglichst in der Stadt. Dort sind Grundstücksteilungen, die Erschließung von Hinterliegergrundstücken sowie Abbruch und Neubau an der Tagesordnung. „Für diese Gebiete gibt es oft keinen Bebauungsplan“, weiß aus Erfahrung Baurechtsanwältin Heike Rath, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein: „In solchen Fällen müssen Neubauten nach den Vorgaben des § 34 des Baugesetzbuches geplant werden. Die Vorgaben sind unpräzise; das Bauvorhaben muss sich in die nähere Umgebung ‚einfügen‘.“
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