= Inhalte verfügbar für Premiummitglieder
= Inhalte verfügbar für alle
Zurück zum Stichwortverzeichnis
Suchergebnisse zu: Feuerschutztür
1-1 von 1 Ergebnissen
Wartungs- und Prüfpflichten von Türen und Toren
26-11-2012, Dokumententyp: News
© Teckentrup GmbH & Co. KGTüren mit Sonderfunktionen (insbesondere Feuerschutztüren), Feststellanlagen sowie „kraftbetätigte Tore und Türen“ sind regelmäßig zu prüfen und zu warten. Was, wann und wie zu warten ist, bestimmen eine Reihe von Vorschriften. Zu beachten sind u. a. die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und die Vorgaben der Landesbauordnungen. Hinzu kommen die Richtlinien der Hersteller und die der Verbände, z. B. die Richtlinie des „Industrieverbandes Tore Türen Zargen“ (ttz) „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“.
1-1 von 1 Ergebnissen
Hinweis für den Frageservice
Suche verfeinern