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Suchergebnisse zu: Hoai
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der bauschaden: Ausgabe August 2015
25-03-2015der bauschaden: Ausgabe Oktober 2013
18-10-2013Ergebnisse der Bauministerkonferenz zu MBO, HOAI und WDVS
23-10-2012, Dokumententyp: NewsIm Rahmen der Konferenz haben sich die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder insbesondere mit der Änderung der Musterbauordnung befasst. Die Änderung beinhaltet Erleichterungen, Präzisierungen und notwendige Anpassungen an das EU-Recht. Ansprüche verjähren zum Jahresende
30-11-2011, Dokumententyp: NewsIn wenigen Wochen, zum Jahresende, verjähren viele Ansprüche. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. „Wer jetzt seine Vergütungsansprüche nicht umgehend durchsetzt, der geht leer aus“, warnt Baufachanwältin Heike Rath, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Baurecht. Risse durch Grundwasserabsenkung infolge Baumbestands
15-09-2011, Dokumententyp: Schadensfall
© M. GeroldAuf dem begutachteten Anwesen wurde 1987/1988 ein eineinhalbgeschossiges, voll unterkellertes Wohngebäude in Massivbauweise erbaut. Die Kellerwände wurden in Stahlbeton ausgeführt und auf Streifenfundamente gegründet. Für die 15 cm dicke Bodenplatte war gemäß Ausführungszeichnung empfohlen, im oberen Drittel eine Matte Q 131 einzulegen. Der Eigentümer sagte nach Rücksprache mit seinem damaligen Architekten aus, dass die empfohlene Bewehrung seinerzeit auch eingebaut wurde. BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Immobilienwertgutachten vorgelegt
26-01-2011, Dokumententyp: NewsDie Honorare für Immobilienwertgutachten sind seit rund eineinhalb Jahren nicht mehr in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erfasst, nachdem die einschlägige Vorschrift im Zuge der letzten HOAI-Novellierung ersatzlos gestrichen worden ist. Seitdem sind die Preise für Wertgutachten von Immobiliensachverständigen grundsätzlich frei verhandelbar. Die jetzt vorgelegte Honorarrichtlinie des BVS stellt eine unverbindliche Empfehlung für BVS-Immobilienbewertungssachverständige und ihre Auftraggeber dar.
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