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Neue ImmoWertV tritt am 1. Juli in Kraft
28-05-2010, Dokumententyp: NewsNachdem der Bundesrat Anfang Mai 2010 der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (ImmoWertV) zugestimmt statt, tritt die Verordnung am 1. Juli in Kraft. Die neue ImmoWertV erfasst insbesondere neue, für den Grundstücksverkehr wichtige Aspekte. So werden bei der Wertermittlung nun auch die energetischen Eigenschaften als Merkmal eines Gebäudes sowie städtebauliche Umstände einbezogen. Zudem wurde die internationale Vermittelbarkeit durch die Aufnahme des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens erhöht.
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