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Suchergebnisse zu: Mängelbeseitigung
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Schadensersatzpflicht bei Grundstücksverkäufen
17-04-2014, Dokumententyp: NewsDer Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Schadensersatzanspruch aufgrund hoher Mängelbeseitigungskosten begrenzt sein kann.
Die Entscheidung (V ZR 275/12) basiert auf folgendem Sachverhalt. Die spätere Klägerin kaufte von den Beklagten ein Grundstück, auf dem sich ein Mietshaus befand zu einem Preis von 260.000 Euro. Nach der Übergabe stellte die Käuferin fest, dass es bei dem Mietshaus einen Befall mit echtem Hausschwamm gab.Baurecht
15-01-2014Hier finden Sie die 5 aktuellsten Beiträge aus allen Unterkategorien von Baurecht:
Makler- und Bauträgerrecht: Grenzen der Maklerhaftung
22-02-2013, Dokumententyp: NewsTäuscht ein Makler den Käufer, der ihn beauftragt hat, arglistig über die Asbesthaltigkeit eines Daches, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Er muss den Käufer so stellen, wie dieser ohne die Täuschung stehen würde. Gestiegene Anforderungen während Mängelbeseitigung - Handwerker muss Mehrkosten tragen
13-02-2013, Dokumententyp: NewsEine Bauleistung muss grundsätzlich den zur Zeit der Abnahme anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Ändern sich nach einer Abnahme die technischen Regeln, hat dies für den Unternehmer grundsätzlich keine nachteiligen Folgen. Bei verschleppter Insolvenz haftet der Geschäftsführer persönlich für Mängel
07-11-2012, Dokumententyp: NewsEs ist ein bekanntes Bauherrenrisiko: Der Gewährleistungsanspruch für eine Bauleistung besteht noch, doch das beauftragte Bauunternehmen ging inzwischen Pleite. Normalerweise kann der Bauherr in dem Fall Mängelbeseitigungsansprüche, die er gegen das Bauunternehmen hat, abschreiben. Doch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14.05.2012 öffnet einen Weg, sich möglicherweise am Geschäftsführer des Bauunternehmens persönlich schadlos zu halten (Az.: II ZR 130/10). Auch beim gekündigten Bauvertrag Abnahme durchführen
03-08-2012, Dokumententyp: News„Ein fertiges Werk muss abgenommen werden. Das ist allgemein bekannt. Dass aber nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung auch ein unfertiger Bau abgenommen werden muss, wenn der Bauvertrag gekündigt wurde, das ist vielen Handwerkern und Bauunternehmern nicht geläufig“, konstatiert Johannes Jochem, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Wiesbaden.
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