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Wie weit reicht die Haftung des Fachhandwerkers?
01-03-2010, Dokumententyp: RechtlichesEin Estrichleger erhält den Auftrag, in dem Flur eines Rathauses einen Estrich neu zu verlegen. Der Bauherr hat einem Architekten nur die Bauleitung übertragen, nicht jedoch die vorhergehenden Leistungsphasen. Der Architekt fragt den Estrichleger, was man in dem Flur „machen“ könne. Daraufhin gibt der Estrichleger ein Angebot ab, mit dem er das Verfahren der Erneuerung des Bodens mittels Ausgleichs- und Spachtelmassen vorschlägt. Dieses Angebot gibt er nach eingehender Ortsbesichtigung und nach Hinzuziehung eines Fachberaters ab. Nach drei Jahren ist der Estrich völlig gebrochen und löst sich vom Untergrund ab.
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