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der bauschaden: Ausgabe Juni 2017
06-12-2016der bauschaden: Ausgabe April/Mai 2016
25-03-20155. Würzburger Schimmelpilz-Forum am 20. und 21. März
24-02-2015, Dokumententyp: News
Foto: © peridomus Institut Dr. Führer"Schimmel in Gebäuden: Risiken, Kosten, Vorsorge" lautet das Motto des 5. Würzburger Schimmelpilz-Forums am 20. und 21. März 2015. Im Fokus stehen die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen von Schimmelschäden, die Sanierungskosten bei Schimmelschäden und die Vorsorge. Im Rahmen fachwissenschaftlich fundierter Vorträge und Diskussionsrunden erlangen die Teilnehmer das entsprechende Know How, denn nur mit diesem Wissen lassen sich bereits mit geringem Aufwand kostenträchtige Fehler und damit verbundene Folgesanierungen vermeiden. Die korrekte Ausschilderung einer Baustelle
26-06-2014, Dokumententyp: News
Bild: © HEIN Industrieschilder GmbHBaustellen erfreuen nur selten das Herz von an ihnen Unbeteiligten – zu oft finden sie mitten in unserem Alltagsbereich statt und stören Verkehrswege. Gerade aufgrund dieser Störwirkung und der Abweichung von gewohnten Wegeumständen ist es notwendig, Baustellen adäquat abzusichern. Sowohl Öffentlichkeit als auch Baustelle sind hierbei durch den jeweils anderen gefährdet; diese prekäre Wechselwirkung gilt es mittels Vorsichtsmaßnahmen möglichst zu entschärfen. Schwarzgeld: Leidtragende sind die Architekten
18-06-2014, Dokumententyp: NewsIm April hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zu Schwarzgeldabreden im Baubereich noch einmal verschärft (Urteil vom 10.04.2014 – VII ZR 241/13). Danach bestehen Werklohnansprüche des Handwerkers bzw. des Bauunternehmers einerseits, Mängelrechte des Bauherrn andererseits auch dann nicht, wenn nach der Vereinbarung zwischen Unternehmer und Bauherrn lediglich ein Teil der Vergütung „schwarz“ gezahlt, d.h. den Steuerbehörden verheimlicht werden soll. Auch in einem solchen Fall ist der gesamte Bauvertrag nichtig. RAL Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten hat ihre Güte- und Prüfbestimmungen überarbeitet
23-05-2014, Dokumententyp: News
Bild: © RALDie RAL Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e.V. hat ihre Güte- und Prüfbestimmungen „Abbrucharbeiten. Gütesicherung RAL-GZ 509“ nach rund zehn Jahren einer Revision unterzogen. Dabei wurden mitgeltende Regelwerke, Verordnungen und Gesetze zum RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten grundlegend überarbeitet und erweitert, wie z. B. die Anforderungen an die Zuverlässigkeit des Gütezeichenträgers.
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