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Suchergebnisse zu: Spannungsrisse
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Dachdeckungen mit klein- und großformatigen Metallelementen
02-07-2013, Dokumententyp: SchadensfallGrundlegendes und Rissklassifizierung in Bezug auf Mauerwerk
06-12-2011, Dokumententyp: FachbeitragZur Rissvermeidung an Mauerwerk ist die Beachtung der grundsätzlichen Regeln von großer Bedeutung. Dazu gehören beispielsweise die Verzahnung von Mauerwerksteilen, das ausreichende Überbindemaß der Steine im Mauerwerksverbund und die Vermeidung von konstruktiven Schwachstellen.
Nachfolgend sind die grundlegenden Anforderungen an Mauerwerk genannt, da zur Rissvermeidung deren Einhaltung primär wichtig ist.Putzerneuerung an einem denkmalgeschützten Altbau
29-11-2011, Dokumententyp: Schadensfall
© P. KörberIm Fallbeispiel wurde nach dem Abschlagen des Altputzes ein neuer zweilagiger Putz aufgetragen. Die im Altputz vorhandenen, sich deutlich abzeichnenden Risse waren nach dem Abschlagen des Putzes kaum mehr sichtbar, da zuvor keine Kartierung (oder Anzeichnung) der Altrisse vorgenommen worden war. Rissvermeidung im Mauerwerk
18-05-2011, Dokumententyp: Fachbeitrag
© P. KörberBei putzgrundbedingten Rissen ist der Verursacher des Risses der Wandbildner, beispielsweise das Mauerwerk. In einem solchen Fall ist davon auszugehen, dass sich z. B. ein im Putz festgestellter Riss auch in der darunter befindlichen Wand abzeichnet. Nachfolgend wird anhand von einigen Praxisbeispielen aufgezeigt, wie die häufigsten putzgrundbedingten Risse im Mauerwerk vermieden werden können. Risse im Gussasphaltboden einer Lagerhalle
17-06-2010, Dokumententyp: RechtlichesDer Bauherr B beauftragt den Unternehmer U in einer Lagerhalle 30 mm starken Hartgussasphalt für Gabelstaplerverkehr zu verlegen. U führt die Arbeiten aus. Nach kurzer Nutzung der Halle rügt B Risse im Hallenboden. U besichtigt mit B die Risse, beseitigt diese aber trotz Mahnung und Fristsetzung nicht. B verklagt U nach Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens auf Zahlung von 236.215 DM. Er rügt außer den Rissen, dass die vereinbarte Schichtstärke des Asphalts nicht eingehalten sei. B meint, zur Mängelbeseitigung müsse der Boden vollständig erneuert werden. Das OLG hält die Klage für unbegründet, weil es ausreiche, die Risse zu verpressen. Die dafür anfallenden Kosten mache B jedoch nicht geltend. Infolge der zu geringen Schichtstärke reiße der Boden zwar schneller. Auch insoweit sei aber ein Verpressen der Risse ausreichend. Schub- und Kerbrisse an den Mauerwerkswänden eines Neubaus
01-03-2010, Dokumententyp: Schadensfall
© P. KörberDas betrachtete Objekt ist als Einfamilienhaus in Massivbauweise errichtet worden. Die Außenwände sind monolithisch aus Leichthochlochziegeln mit Außenputz ohne Armierungsgewebe errichtet worden. Die Decken bestehen aus Stahlbeton. Kurz nach dem Einzug wurden umfangreiche Schub- und Spannungsrisse an den Außenwänden festgestellt.
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