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Suchergebnisse zu: Verjährung
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der bauschaden: Ausgabe August/September 2016
25-03-2015Neue Systembroschüre des Fachverbandes Wärmedämm-Verbundsysteme schafft Klarheit
04-12-2013, Dokumententyp: NewsDer Einsatz von Systemen wird in der Baustoffbranche derzeit wieder intensiv diskutiert. Dabei geht es u.a. um die Frage, ob und für welchen Zweck offene, halboffene oder geschlossene Systeme am besten geeignet sind. Für Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) ist diese Frage aus Sicht des FV WDVS und der Handwerksverbände klar, denn WDVS tragen den Begriff „System“ ja bereits im Namen. In der neuen Broschüre „Im System verbunden“ hat der FV WDVS die wichtigsten Fakten und Konsequenzen zum Thema übersichtlich dargestellt. © FV WDVS Bauüberwachung von Abdichtungsarbeiten durch den Architekten
26-01-2012, Dokumententyp: RechtlichesIst dem Architekten / Ingenieur die Bauüberwachung übertragen, hat er zunächst zu überprüfen, ob die Baugenehmigung, die Ausführungspläne und die Leistungsbeschreibung in sich schlüssig sind und mit den anerkannten Regeln der Technik übereinstimmen. Stellt der Architekt Widersprüche fest, muss er auf deren Klärung drängen. Ansprüche verjähren zum Jahresende
30-11-2011, Dokumententyp: NewsIn wenigen Wochen, zum Jahresende, verjähren viele Ansprüche. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. „Wer jetzt seine Vergütungsansprüche nicht umgehend durchsetzt, der geht leer aus“, warnt Baufachanwältin Heike Rath, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Baurecht. Ausnahmsweiser Haftungsausschluss
08-11-2011, Dokumententyp: RechtlichesInsbesondere bei größeren Bauprojekten tritt eine Vielzahl von Baubeteiligten auf. Häufig werden einzelne Gewerke ganz oder teilweise nicht durch den Vertragspartner, sondern durch Nachunternehmer (auch Subunternehmer genannt) erstellt. Auch der Nachunternehmer schaltet häufig seinerseits dritte Unternehmen ein. Man spricht in diesen Verhältnissen von einer Leistungskette. Kommt es zu werkvertraglichen Störungen und Fehlleistungen, wie insbesondere zu Gewährleistungsansprüchen, stellt sich die Frage des Haftungsdurchgriffs. Dieser kann scheitern, wenn eines der beteiligten Unternehmen nicht mehr existiert oder nicht mehr leistungsfähig ist (z. B. Insolvenz). Die Haftung kann aber auch aus anderen Gründen ausgeschlossen sein. BGH-Urteil: Wird einem Besprechungsprotokoll nicht zeitnah widersprochen, kann sich der Vertrag verändern
31-08-2011, Dokumententyp: News
© A. Jahn / FVHGDer Bundesgerichtshof hat ein für die Bau- und Immobilienbranche wegweisendes Urteil gefällt. Es gilt: „Wird dem Inhalt eines Besprechungsprotokolls nicht zeitnah widersprochen, kann hieraus die einvernehmliche Änderung eines bereits geschlossenen schriftlichen Vertrages folgen. Dies gilt selbst, wenn der Besprechungsteilnehmer unstreitig zu Vertragsänderungen nicht bevollmächtigt ist“ (BGH, Urt. V. 27.01.2011, VII ZR 186/09).
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