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Schimmelpilzbefall durch Mängel am Gemeinschaftseigentum
18-03-2011, Dokumententyp: Schadensfall
© R. SchlimmerBei einer seit acht Monaten leerstehenden Eigentumswohnung im Erdgeschoss (EG) eines Mehrfamilienwohnhauses wollte der Kauferwerber vor Bezug/ Einzug wissen, woher die feuchten Flecken an der Außenwand zur Dachterrasse über dem Garagengeschoss kommen, welche Ursachen diese haben und wie die feuchten Wände dauerhaft saniert werden können. Des Weiteren sollten die Ursachen eines vermutlichen Schimmelpilzbefalls über der Fußbodenleiste an der Wohnungstrennwand im Wohnzimmer untersucht und die Sanierung durch eine gutachterliche Begleitung unterstützt werden. Keine Prüfungspflicht des Fliesenlegers, wenn der Architekt den Estrich zur Belegung freigibt?
28-02-2010, Dokumententyp: RechtlichesBei einem Neubau beauftragt der Bauherr einen Fliesenleger mit Natursteinbodenbelagsarbeiten. Der Architekt des Bauherrn teilt dem Fliesenleger mit, er habe die Verlegereife des Estrichs zusammen mit dem Estrichleger überprüft und gebe den Boden zur Verlegung frei. Der Fliesenleger führt daraufhin ohne eigene Feuchtigkeitsmessung alsbald die Verlegearbeiten aus. Nach kurzer Zeit lösen sich an zahlreichen Stellen Bodenplatten, weil ihr Haftverbund mit dem Estrich aufgehoben ist. Ein hinzugezogener Sachverständiger stellt als Schadensursache die Verlegung der Platten auf zu feuchtem Estrich fest. In allen Bereichen mit Fußbodenheizung müssen die Platten neu verlegt werden. Die Kosten hierfür übersteigen die Restwerklohnforderung des Fliesenlegers, die dieser mit 26.184,99 DM einklagt. Das LG gibt seiner Klage gleichwohl in vollem Umfang statt.
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