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Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ab 1. Januar 2013
08-10-2012, Dokumententyp: NewsAb dem 1. Januar 2013 ändert sich das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ab diesem Zeitpunkt für alle Hauseigentümer die Möglichkeit besteht, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen. Nach Ablauf der seit 2008 laufenden Übergangsfrist sollten Hauseigentümer in den nächsten Wochen die Weichen dafür stellen, wer sich um ihre Feuerungsanlage kümmern soll. BGH-Urteil: Wird einem Besprechungsprotokoll nicht zeitnah widersprochen, kann sich der Vertrag verändern
31-08-2011, Dokumententyp: News
© A. Jahn / FVHGDer Bundesgerichtshof hat ein für die Bau- und Immobilienbranche wegweisendes Urteil gefällt. Es gilt: „Wird dem Inhalt eines Besprechungsprotokolls nicht zeitnah widersprochen, kann hieraus die einvernehmliche Änderung eines bereits geschlossenen schriftlichen Vertrages folgen. Dies gilt selbst, wenn der Besprechungsteilnehmer unstreitig zu Vertragsänderungen nicht bevollmächtigt ist“ (BGH, Urt. V. 27.01.2011, VII ZR 186/09). Wohnungseigentumsrecht: Keine wirksame Abnahme des Gemeinschaftseigentums
22-07-2011, Dokumententyp: NewsGenerell kann aus der bloßen Tatsache der Abnahme des Sondereigentums nicht auch auf eine Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den jeweiligen Erwerber geschlossen werden. Entscheidend ist, ob tatsächlich eine Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt ist. Hieran ändert es nichts, wenn im Bauträgervertrag hinsichtlich der vorzunehmenden Besichtigung und Übergabe nicht zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum unterschieden wird. Neue Bauproduktenverordnung nun amtlich - Bis 2013 Zeit zur Umsetzung
13-04-2011, Dokumententyp: NewsNun ist es amtlich – am 4. April wurde die neue Bauproduktenverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011) im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht und löst damit die Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) ab, die bislang die rechtliche Grundlage der CE-Kennzeichnung war. Aber es besteht kein Grund zur Hektik für Hersteller von Fenstern, Fassaden, Türen, Toren und Glas, da entsprechend lange Übergangsfristen bis zum 01.07.2013 vorgesehen sind. Es gibt aber dennoch wesentliche Änderungen, über die das ift Rosenheim im Detail informieren wird. Keine Prüfungspflicht des Fliesenlegers, wenn der Architekt den Estrich zur Belegung freigibt?
28-02-2010, Dokumententyp: RechtlichesBei einem Neubau beauftragt der Bauherr einen Fliesenleger mit Natursteinbodenbelagsarbeiten. Der Architekt des Bauherrn teilt dem Fliesenleger mit, er habe die Verlegereife des Estrichs zusammen mit dem Estrichleger überprüft und gebe den Boden zur Verlegung frei. Der Fliesenleger führt daraufhin ohne eigene Feuchtigkeitsmessung alsbald die Verlegearbeiten aus. Nach kurzer Zeit lösen sich an zahlreichen Stellen Bodenplatten, weil ihr Haftverbund mit dem Estrich aufgehoben ist. Ein hinzugezogener Sachverständiger stellt als Schadensursache die Verlegung der Platten auf zu feuchtem Estrich fest. In allen Bereichen mit Fußbodenheizung müssen die Platten neu verlegt werden. Die Kosten hierfür übersteigen die Restwerklohnforderung des Fliesenlegers, die dieser mit 26.184,99 DM einklagt. Das LG gibt seiner Klage gleichwohl in vollem Umfang statt.
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