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Wann ist eine Mangelbeseitigung bei Schimmelpilzbefall ordnungsgemäß?
28-02-2010, Dokumententyp: Rechtliches
© G. FührerEine ordnungsgemäße Mangelbeseitigung eines mit Schimmelpilz befallenen Dachstuhls liegt nicht vor, wenn dessen Holzgebälk nach Vornahme der Arbeiten weiterhin mit Schimmelpilzsporen behaftet ist. Dies gilt auch dann, wenn von diesen keine Gesundheitsgefahren für die Bewohner des Gebäudes ausgehen (BGH, Urteil vom 29.06.2006, Az.: VII ZR 274/04 Fundstelle: IBR 2006, 487). Schimmelpilzbefall durch Neubaufeuchte im Dach
28-02-2010, Dokumententyp: Schadensfall© G. Führer
Bei dem nachfolgend beschriebenen Fallbeispiel handelt es sich um ein im Winter in Massivbauweise errichtetes Einfamilienwohnhaus in der Bauphase. Nach Einbringen des Wandputzes (Ende Januar/Anfang Februar) kam es zu einer Feuchtigkeitsbelastung in dem Gebäude mit nachfolgenden Verfärbungen von Oberflächen. Die Estriche waren noch nicht verlegt, die Heizung noch nicht betriebsfertig. Die Bauherrenschaft ist allergisch vorbelastet. Die Bauherrin leidet nach eigener Auskunft an einer Erkrankung des Immunsystems.
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