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Risse in Holz
28-02-2010, Dokumententyp: Fachbeitrag1 Der Riss im historischen Holzbau
Holz wird als der Baustoff angesehen, der alle Entwicklungen in der Architektur konstruktiv und gestalterisch am Wesentlichsten beeinflusst hat. Die ersten menschlichen Behausungen waren aus Teilen der Bäume gefertigt: Äste, Zweige, Laub und Rinde. Die Bearbeitung dieses Materials war einfach, ging schnell und Reparaturen konnten mit geringem Aufwand erfolgen.Innenwände - Typische Schadensbilder bei 50er- bis 70er-Jahre Bauten
28-02-2010, Dokumententyp: FachbeitragInnenwände werden je nach Aufgabe einerseits in tragende und nicht tragende Innenwände und andererseits in Haustrennwände, Wohnungstrennwände, Treppenhauswände und Wände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen unterteilt. Entsprechend dieser Unterteilung werden unterschiedliche bauphysikalische und technische Anforderungen, v. a. an den Brandschutz, Schallschutz und Wärmeschutz, gestellt. Ein weiteres Kriterium Innenwände zu unterscheiden ist ihre Konstruktion, die ein-, zwei- oder sogar mehrschalig möglich ist. Sanierung von PCB
28-02-2010, Dokumententyp: FachbeitragAnalog zum Faserschadstoff Asbest sind auch in der Sanierung des chemischen Gebäudeschadstoffs PCB erprobte Grundsätze in der Organisation und Abfolge der Maßnahme einzuhalten, sodass die angestrebten Ziele auf kürzestem Wege erreicht und erfolgreich umgesetzt werden. Umgang mit Schadstoffen bei der Sanierungsplanung
28-02-2010, Dokumententyp: FachbeitragBei Gebäudebauwerken, die heute saniert werden, muss das Vorhandensein von gesundheitsgefährdenden Gebäudeschadstoffen in Betracht gezogen werden. Produkte, deren Eigenschaften aus damaliger Sicht der Bauwirtschaft vorteilhaft erschienen, zeigen heute ihre Nebenwirkungen. Hierzu zählen z. B. PCP-haltige [1] oder DDT-haltige [2] Holzoberflächen sowie PCB-haltige [3] Fugendichtmassen, Farben und Lacke. Teer- und pechhaltige Baustoffe sowie Bitumenerzeugnisse enthalten in der Regel PAK. [4] Verantwortung des Mieters beim Aufstellen von Möbeln
28-02-2010, Dokumententyp: News
© J. GänßmantelUnter dem Stichwort "Möblierung" wird dem Mieter laut Rechtsprechung grundsätzlich nicht zugemutet, auf das Aufstellen von Möbeln an Außenwänden zu verzichten, wenn er einen Wandabstand von wenigen Zentimetern einhält. Es zählt zur Gebrauchstauglichkeit eines Wohnraumes, dass er in üblicher Art und mit handelsüblichen Möbeln eingerichtet werden kann. Diese Rechtsprechung wird durch neuere Urteile bestätigt.
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