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Prüfungs- und Hinweispflichten des Bauhandwerkers: keine abschließende Regelung in DIN-Normen!
19-02-2010, Dokumententyp: RechtlichesDer Auftragnehmer (AN) führt Bodenbelagarbeiten aus. Die VOB/B ist vereinbart. Nach einiger Zeit wölben sich die vom Auftragnehmer angebrachten kunststoffummantelten Fußbodenleisten. Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung auf und klagt nach dessen Weigerung einen Kostenvorschuss in Höhe von 10.000,00 Euro ein. Im Prozess stellt der vom Gericht beauftragte Gutachter fest, dass die Wölbungen auf rückseitig einwirkende Feuchtigkeit aus der Wand zurückzuführen sind und die Baustoffe vor Ort eine überhöhte Restfeuchtigkeit aufgezeigt haben. Der Auftragnehmer wendet unter Hinweis auf ATV DIN 18365 ein, er habe nur den Boden auf Restfeuchtigkeit überprüfen müssen.
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