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Urteil des EuGH stellt klar: Zusätzliche nationale Anforderungen für harmonisierte Bauprodukte sind nicht erlaubt
09-04-2015, Dokumententyp: NewsAm 16. Oktober 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein Grundsatzurteil zum Bauproduktenrecht gefällt und damit das langjährige Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland abgeschlossen (Rechtssache C-100/13). Das Deutsche Institut für vorbeugenden Brandschutz e.V. (DIvB) beschäftigt sich seit seiner Gründung im Jahr 2012 intensiv mit diesem Thema. Das Urteil bringt in wichtigen Punkten Klarheit und verpflichtet Deutschland dazu, das nationale System der Bauregellisten grundlegend zu ändern. der bauschaden: Ausgabe April 2015
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