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Betonsteinpflaster auf Tiefgaragendecke: In welchem Umfang haftet der Garten- und Landschaftsbauer für Schäden am Belag?
28-02-2010, Dokumententyp: RechtlichesDer Garten- und Landschaftsbauer macht gegenüber der Bauherrengemeinschaft restliche Vergütungsansprüche geltend. Die Bauherren wehren sich mit der Begründung, an dem Pflasterbelag (Betonsteinpflaster) auf der Tiefgaragendecke seien Schäden aufgetreten: Der Sand in den Fugen ist in die Schottertragschicht ausgespült; die Pflastersteine haben sich großflächig verschoben; sie „klappern“ beim Befahren; im Bereich der Fahrstraße haben sich tiefe Mulden gebildet.
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